Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Seminarräumlichkeiten im Seminarhaus auf

dem Seminarhof Feuerborn zur Durchführung von Seminaren, Tagungen o.ä. Abweichende Bestimmungen bedürfen

der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2.Abschluss des Vertrages/Vertragspartner:

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung (auch per Email) der verbindlichen Anfrage des Mieters

durch den Seminarhof Feuerborn zustande.

Beide sind Vertragspartner.

Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Zusage durch den Vermieter.

3.Leistungen, Preise, Zahlung:

Die von Seminarhof Feuerborn zu erbringenden vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben der

Buchungsbestätigung/des Angebotes. Der Mieter verpflichtet sich, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu

zahlen. Bei Fremdleistungen, z.B. Catering, tritt Seminarhof Feuerborn als Leistungsvermittler auf. Gegebenenfalls

entstehende Haftungsansprüche sind an den entsprechenden Leistungserbringer zu richten.

Der Vermieter behält sich vor, abhängig von dem Auftragsvolumen eine Anzahlung zu berechnen, die individuell mit

dem Mieter abgesprochen wird.

Rechnungen des Seminarhof Feuerborn sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechung ohne Abzug zu begleichen.

4.Änderung der Teilnehmerzahl:

Verringerung der Teilnehmerzahl: Vertragsgrundlage sind seitens des Vermieters eine Mindestteilnehmerzahl von 8

Personen für den großen Seminarraum im Erdgeschoss und 4 Personen im kleinen Seminarraum im 1. Stock. Sollten

weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen, verpflichtet sich der Mieter die vereinbarten Kosten für 4/8

Personen zu bezahlen. Eine Verringerung der Teilnehmeranzahl ist dem Vermieter bis spätestens 3 Tage vor

Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen und Bedarf der schriftlichen Rückbestätigung durch den Vermieter,

andernfalls fallen die Kosten für die ursprünglich angegebene Teilnehmerzahl komplett an. Eine

Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter und ist bis spätestens 3

Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

5.Stornierung der Veranstaltung durch den Mieter:

Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der schriftlichen Form (auch Email) Stornokosten:

Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn- keine Kosten

Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn- 25% der vereinbarten Summe

Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn- 50% der vereinbarten Summe

6 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn- 100% der vereinbarten Summe

6.Kündigung durch den Vermieter:

Der Vermieter behält sich für folgende Falle die Kündigung gegenüber dem Mieter vor:

Höhere Gewalt oder andere nicht durch den Seminarhof Feuerborn zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des

Vertrages unmöglich.

In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

7.Störungen an der Technik und Einrichtung:

Störungen jeglicher Art werden durch den Vermieter nach Möglichkeit sofort beseitigt. Bei nicht zu behebenden

Störungen werden, wenn möglich, Ersatzgeräte bereitgestellt. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Zahlungen dürfen

nicht gemindert werden.

8.Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände:

Hierfür übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

9.Haftung für Schäden am Eigentum des Vermieters:

Für Beschädigung oder Verlust des Eigentums oder Inventars des Seminarhof Feuerborn haftet während des gesamten

Aufenthalts der Mieter ohne Verschuldensnachweis.

10.Schlussbestimmungen:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen

Bedingungen davon unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen und deutsches Recht.

Stand: 01/2026

Seminarhof Feuerborn